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Am 2. August 2026 hört die KI-Kennzeichnung auf, eine Stilfrage zu sein, und wird zu geltendem Recht. Wer beruflich mit generativer KI Inhalte produziert, steht vor einer Frage, die vier Jahre lang niemand beantworten musste: Muss das dran?
Es gibt Fristen, die man verpasst, ohne dass es weh tut. Und es gibt Fristen, die genau dann zuschlagen, wenn man dachte, sie beträfen die anderen. Der 2. August 2026 gehört in die zweite Kategorie.
An diesem Tag werden die zentralen Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung — im Fachjargon Artikel 50 — unmittelbar anwendbar. Kein nationales Umsetzungsgesetz, kein Ermessensspielraum, keine Schonfrist für die Masse. Einfach: gültig.
Und während die halbe Branche seit Monaten erleichtert aufatmet, weil der sogenannte Digital Omnibus die strengen Hochrisiko-Pflichten in den Dezember 2027 verschoben hat, wird eine unbequeme Tatsache übersehen: Genau die Pflicht, die fast alle betrifft, wurde eben nicht verschoben. Wer jetzt glaubt, der EU AI Act sei „verschoben worden“, plant gegen die Wahrscheinlichkeit — und im Zweifel gegen ein Bußgeld von bis zu 15 Millionen Euro.
Die KI-Verordnung ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Sie funktioniert wie ein Zeitschloss: Verschiedene Pflichten werden zu verschiedenen Terminen wirksam.
Die verbotenen Praktiken griffen zuerst, die KI-Kompetenzpflicht folgte im Februar 2025, die Regeln für große Basismodelle im August 2025. Der 2. August 2026 ist der Termin für Artikel 50 — die Transparenz. Und Artikel 50 ist keine einzelne Vorschrift, sondern ein Bündel aus vier Pflichten in vier Absätzen.
Absatz 1 verlangt, dass Menschen erkennen, wenn sie mit einer KI sprechen statt mit einem Menschen — die Chatbot-Regel. Absatz 2 verpflichtet Anbieter generativer Systeme, ihre Ausgaben maschinenlesbar zu markieren. Absatz 3 betrifft Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Und Absatz 4 — der für Kreative interessanteste — verlangt, dass Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sichtbar gekennzeichnet werden.
Die entscheidende Trennlinie: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen auf den Markt bringt. Betreiber ist, wer ein solches System beruflich nutzt — also ihr, eure Agentur, eure Kundin. Die maschinenlesbare Markierung aus Absatz 2 ist Sache der Anbieter. Die sichtbare Kennzeichnung aus Absatz 4 ist eure.
Die Verschiebung galt den wenigen. Die Kennzeichnung gilt allen. Genau diese Verwechslung wird 2026 teuer.
Im November 2025 legte die EU-Kommission den Digital Omnibus vor — ein Vereinfachungspaket, das mehrere Fristen nach hinten schiebt. Rat und Parlament einigten sich am 7. Mai 2026, das Parlament stimmte am 16. Juni zu, der Rat gab am 29. Juni das finale grüne Licht.
Was der Omnibus verschiebt: die vollen Pflichten für Hochrisiko-KI. Eigenständige Systeme nach Anhang III — Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeit, Bildungsbewertung, biometrische Identifizierung — rücken auf den 2. Dezember 2027. In Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I sogar auf den 2. August 2028.
Was der Omnibus nicht abschafft: irgendetwas. Er verschiebt Fristen, er streicht keine Pflichten. Die Transparenzpflichten aus Absatz 1, 3 und 4 bleiben unangetastet beim 2. August 2026. Nur die maschinenlesbare Markierung aus Absatz 2 bekommt für Bestandssysteme eine kurze Nachfrist bis zum 2. Dezember 2026 — und die betrifft ohnehin die Anbieter.
Anders gesagt: Der einzige Teil von Artikel 50, den viele Agenturen für „später“ halten dürfen, ist genau der Teil, für den sie gar nicht zuständig sind. Der Teil, für den sie zuständig sind, gilt jetzt.
Ein Visual, komplett generiert, das über eine Anzeige oder ein Social-Format ausgespielt wird und realistisch genug ist, um für echt gehalten zu werden — ein Fall für die Kennzeichnung. Ein dezenter, aber lesbarer Hinweis genügt: „KI-generiert“ reicht. Gleiches gilt für den Voice-Clone im Podcast-Intro oder das Video, in dem echtes Material per KI-Lipsync übersetzt wurde. Faustregel: Sobald eine KI aus einem echten Gesicht, einer echten Stimme, echten Gesten etwas Neues erzeugt, das so nie aufgenommen wurde, ist es ein Deepfake im Sinne der Verordnung.
Hier liegt die größte Erleichterung — und das größte Missverständnis. Die Pflicht greift nur, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Der Text informiert die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse, und er wurde keiner echten redaktionellen Kontrolle unterzogen. Klassische Werbetexte, Produktbeschreibungen, ein LinkedIn-Post übers eigene Angebot fallen in aller Regel nicht darunter. Sie informieren nicht über Gemeinwohlfragen, sie verkaufen.
Der läuft seit drei Jahren ohne Hinweis? Ab August braucht er einen. Absatz 1 verlangt, dass Nutzer bei der ersten Interaktion erfahren, dass sie mit einer KI schreiben — es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich. Ein Satz reicht. Aber er muss da sein.
Zwei Ausnahmen sind für unsere Branche entscheidend, und sie sind gute Nachrichten.
Die erste steht direkt im Gesetz: Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gilt die Kennzeichnungspflicht nur so, dass sie die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Eine Kunstkampagne muss nicht mit einem Warnschild verunstaltet werden. Der Hinweis darf dezent bleiben — im Abspann, in den Credits, an angemessener Stelle.
Die zweite ist die redaktionelle Ausnahme bei Texten. Wenn ein KI-Entwurf einer echten menschlichen Überprüfung unterzogen wird und eine Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein — ein echtes Kontrollverfahren und eine klar zugeordnete Verantwortung.
Der Haken: Es muss ein echter Prozess sein, kein formales Drüberlesen. Und er muss nachweisbar sein. Wer sich auf die Ausnahme berufen will, sollte dokumentieren, wer geprüft und freigegeben hat, welche substanziellen Änderungen vorgenommen wurden und wer verantwortet. Der LinkedIn-Post, den jemand mit KI entwirft, dann selbst überarbeitet, freigibt und veröffentlicht, ist nicht kennzeichnungspflichtig. Der ungeprüft durchgereichte Newsroom-Artikel schon.
Kennzeichnung ist kein Makel. 2026 ist Transparenz die bessere Marketingstrategie.
Wer offen kommuniziert, mit welchen Mitteln er arbeitet, wird derzeit oft als innovativ und transparent wahrgenommen, nicht als Betrüger. Die Nutzer sind pragmatischer, als viele fürchten. Das echte Risiko liegt nicht im Etikett — es liegt darin, ohne Etikett erwischt zu werden und dann als unehrlich dazustehen.
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag, und der Omnibus sieht automatische Reduktionen sowie in Teilen eine Korrekturperiode vor. Aber „reduziert“ ist nicht „irrelevant“. Dazu kommt das deutsche Lauterkeitsrecht: Irreführende KI-Inhalte können über das Wettbewerbsrecht abmahnfähig sein. Das Risiko ist nicht nur behördlich — es ist auch der Wettbewerber, der die fehlende Kennzeichnung bemerkt.
Panik ist der schlechteste Ratgeber, Ignoranz der zweitschlechteste. Es beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Wo entstehen überhaupt KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte? Ein simples KI-Inventar ist die Grundlage für alles Weitere — man kann nicht kennzeichnen, was man nicht kennt. Dann die Rollenklärung, dann der Workflow, zuletzt die Verträge: Freelancer-Klauseln, CMS-Dokumentation, definierte Kennzeichnungspositionen für Bild, Audio, Video und Text.
Der freiwillige EU-Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte, im Juni 2026 vorgelegt, ist rechtlich nicht bindend, wird aber voraussichtlich zum zentralen Referenzrahmen für Aufsichtsbehörden und Gerichte. Wer ihm folgt, trägt bei einer Prüfung eine geringere Begründungslast.
Diese ganze Regulierung dreht sich um eine simple Unterscheidung: Hat ein Mensch hier wirklich gedacht, geprüft, verantwortet — oder lief die Maschine allein durch? Das Gesetz zwingt die Branche, diese Frage endlich sichtbar zu beantworten. Für alle, die schon immer der Meinung waren, dass KI first gleich Mittelmaß first bedeutet, ist der 2. August 2026 kein Bürokratie-Schreck. Er ist eine Einladung, die eigene Handschrift wieder ans Etikett zu schreiben.
Wir sortieren mit euch, wo KI-Inhalte entstehen, was gekennzeichnet werden muss und wie ihr die redaktionelle Ausnahme sauber dokumentiert.























